Zivilrecht allgemein

Unter Zivilrecht oder Privatrecht versteht man ganz allgemein die Summe jener Normen, die die Beziehungen von Privatpersonen zueinander regeln. Dies stellt den Hauptbereich unserer Tätigkeit dar und existieren neben den zum Teil bereits einzeln angeführten Rechtsgebieten noch zahlreiche weitere Rechtsbereiche, wie etwa das Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht. Auch in diesen Rechtsbereichen ist unsere Kanzlei seit vielen Jahren umfassend und erfolgreich tätig.