Dr. Stefan Aigner
Mag. Gerd Pichler
Rechtsbereiche
Wir beraten und vertreten unsere Klientinnen und Klienten in folgenden Rechtsbereichen – kompetent, engagiert und lösungsorientiert. Tippen Sie auf einen Bereich, um mehr zu erfahren.
Amtshaftung
Immer wieder kommt es im täglichen Leben vor, dass auch Organen von Gebietskörperschaften und sonstigen Körperschaften öffentlichen Rechts grobe Fehler unterlaufen, die sowohl Vermögensschäden als auch Personenschäden zur Folge haben können. Handelt ein Organ in Vollziehung der Gesetze dabei schuldhaft und rechtswidrig, kann dies zu einer Schadenersatzverpflichtung des Rechtsträgers führen.
Wir haben gerade in diesem Bereich viel Erfahrung und bereits zahlreiche Amtshaftungsansprüche erfolgreich durchgesetzt. Gerne unterstützen wir auch Sie in diesen Fällen dabei, die Situation rechtlich richtig einzuschätzen und die notwendigen rechtlichen Schritte zu ergreifen.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist ein Sonderrecht der unselbständig Erwerbstätigen. Es hat den primären Zweck, das ökonomische und soziale Ungleichgewicht zwischen Arbeitnehmerin und Arbeitgebern auszugleichen.
Das Arbeitsrecht ist in Arbeitsvertrags-, Arbeitnehmerschutz- und kollektives Arbeitsrecht gegliedert.
Das Arbeitsvertragsrecht regelt die Vertragsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in. Das Arbeitnehmerschutzrecht enthält die Rechtsvorschriften zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit der Arbeitnehmer/innen bei der Ausübung ihrer Arbeit. Das kollektive Arbeitsrecht umfasst die Bestimmungen des Kollektivvertrags, der betrieblichen Mitbestimmung des Betriebsrates sowie der Betriebsvereinbarungen.
Die arbeitsrechtliche Gesetzgebung ist durch zahlreiche Sondergesetze geprägt. Zugunsten besonders schützenswerter Arbeitnehmergruppen (z.B. Schwangere, Mütter, Eltern, Behinderte, Präsenzdiener, Betriebsratsmitglieder) existieren eigene Regelungen. Arbeitsbeschränkungen bestehen sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Frauen (Nachtarbeit). Je nach Branche gibt es außerdem unterschiedliche Bestimmungen, die das Mindestentgelt, die Arbeitszeit und den Urlaubsanspruch betreffen.
Ein wichtiger Bereich des Arbeitsrechtes sind die gesetzlichen Regelungen über die Beendigungsmöglichkeiten eines Arbeitsverhältnisses: Kündigung, Entlassung und Austritt und daraus resultierenden Folgen (z.B. Kündigungsentschädigung, Abfertigung).
Beim Arbeitsrecht handelt es sich daher um eine vielschichtige Spezialmaterie und sollten Sie sich daher in diesem Bereich nur Spezialisten anvertrauen. In unserer Kanzlei ist RA Mag. Gerd Pichler als ausgewiesener Arbeitsrecht-Spezialist tätig. RA Mag. Gerd Pichler hat einen Gutteil seiner praktischen Ausbildung zum Rechtsanwalt in einer auf Arbeitsrecht hochspezialisierten Kanzlei absolviert. Beide genießen daher einen ausgezeichneten Ruf als Arbeitsrechtsexperten und zählen neben führenden Unternehmen auch zahlreiche Arbeitnehmer zu ihren Klienten. RA Mag. Gerd Pichler hält zudem auch Vorträge zu diesem Rechtsgebiet.
Bankenrecht
Die Rechtsanwaltskanzlei Kerle, Aigner & Pichler zählt auch zahlreiche Banken und Kreditinstitute zu ihren Klienten. Wir sind daher mit den Rechtsverhältnissen des Bankengeschäfts sowohl aus Sicht der Banken als auch aus Sicht der Bankkunden vertraut. Wir begleiten Bankkunden auf Wunsch auch gerne zu Verhandlungen bzw. Gesprächen mit Bankangestellten, um Ihre rechtliche Position mit unserem Fachwissen bestmöglich zu vertreten.
Im Bereich des Bankenrechts befassen wir uns mit sämtlichen kreditrechtlichen Angelegenheiten, mit Fragen der Vertragsgestaltung, mit der Durchsetzung bzw. Abwehr von Zahlungsansprüchen, mit Bürgschaften sowie anderen grundbücherlichen und außerbücherlichen Sicherheiten. Auch mit den Fragen einer Beraterhaftung im Zusammenhang mit Bank-und Wertpapiergeschäften bzw. im Verhältnis zu Vermögensberatern sind wir immer wieder konfrontiert und helfen Ihnen dabei die Situation richtig einzuschätzen und die zielführenden rechtlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Baurecht und Bauträgerrecht
Zu unseren Klienten zählen insbesondere Bauträger. Für sie errichten wir Verträge nach dem Bauträgervertragsgesetz und wickeln Bauprojekte in juristischer Hinsicht ab.
Am Bau kommt es immer wieder zu Mängeln, die zum Teil erhebliche Auswirkungen haben und Schäden nach sich ziehen. Als Vertreter von Bauherrn oder Professionisten liegt unser Hauptinteresse zunächst darin, die Ursache von Mängeln und Schäden zu ergründen und eine rasche Behebung herbeizuführen. Kostspielige und langwierige Bauprozesse lassen sich damit vielfach vermeiden.
Auch das Wege- bzw. Notwegerecht zählt zu den Tätigkeitsbereichen unserer Kanzlei. Als Rechtsvertreter mehrerer Gemeinden setzen wir uns auch für die Interessen der Allgemeinheit ein.
Eherecht, Scheidungsrecht und Familienrecht
In diesem verständlicherweise von starken Emotionen geprägten Rechtsbereichen helfen wir Ihnen, Ihre Ansprüche und Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor den staatlichen Gerichten durchzusetzen. Gerade Scheidungsverfahren können erfahrungsgemäß lange dauern und für die Beteiligten sehr belastend sein. Aus diesem Grund bemühen wir uns in diesem sensiblen und sehr persönlichen Bereich besonders, Ihren Interessen gerecht zu werden und zunächst auch die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Scheidung abzuwägen.
Speziell die Scheidung einer Ehe bringt zahlreiche darüber hinausgehende Fragen mit sich. In Notsituationen ist es häufig erforderlich, sehr rasch einstweilige Maßnahmen wie eine Wegweisung bzw. einstweiligen Unterhalt durchzusetzen. Im Anschluss an eine Scheidung geht es vor allem um finanzielle Fragen wie zB. die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens sowie der Ersparnisse und die Festsetzung eines allfälligen Unterhalts. Mitunter kann es aus pensionsrechtlichen Gründen für Sie auch ratsamer sein, von einer Ehescheidungsklage vorerst abzusehen.
Auch die Obsorge von Kindern, das Besuchsrecht sowie Unterhalts- bzw. Sonderbedarfsansprüche der Kinder fallen in diesen Rechtsbereich.
Erbrecht und Testament
Selbst in vermeintlich intakten Familien sind langwierige Streitigkeiten um das Erbe keine Seltenheit. Dies lässt sich durch rechtzeitige Verfügungen zu Lebzeiten verhindern: durch Schenkungen, Erbverträge oder Errichtung eines Testamentes. Ein Testament kann zu Lebzeiten jederzeit abgeändert oder ergänzt werden. Im Todesfall gilt die jeweils jüngste Version.
Wir helfen Ihnen, formgerecht jene Verfügung zu errichten, die Ihren Wünschen und Ihrer Familien- und Vermögenssituation entspricht und zugleich am geeignetsten ist. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass nächste Angehörige nur bei äußerst schwerwiegenden Gründen übergangen werden können. Ihnen steht jedenfalls ein Teil der Erbschaft, der sogenannte Pflichtteil, zu.
Bei Schenkungen ist zu beachten, dass sie schon zu Lebzeiten mitunter angefochten werden können. Um kostspielige Streitigkeiten vor und nach dem Tod zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, sich schon frühzeitig Gedanken zur Erbschaft zu machen und kompetente rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Bei Wunsch besteht die Möglichkeit, sein Testament im gesamtösterreichischen Testamentsregister eintragen zu lassen. Dies hat den Vorteil, dass jeder Notar in ganz Österreich bei Abwicklung einer Verlassenschaft online darauf zugreifen und das Testament so nicht verloren gehen oder auf irgendeine Weise verschwinden kann.
Führerscheinrecht und Verwaltungsstrafrecht
Bei Fahren im alkoholisierten Zustand und bei sonstigen schweren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann es zur Verhängung von Verwaltungsstrafen bis hin zum Entzug des Führerscheins kommen. Im Verwaltungsstrafverfahren (Strafverfügung, Anonymverfügung, usw.) vertreten wir Ihre Interessen vor den Verwaltungsbehörden. Wenn nötig bis zum Verwaltungsgerichtshof.
Gesellschaftsrecht
Bereits die kleinste unternehmerische Tätigkeit zusammen mit zumindest einer weiteren Person erfordert im heutigen Wirtschaftsleben neben klaren vertraglichen Regelungen umfangreiche Kenntnisse des Gesellschaftsrechts. Schon bei der Gründung eines Unternehmens sollten Sie sich beraten lassen, um die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen zu finden.
Neben Personengesellschaften wie OHG oder KG sind Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG mögliche Gesellschaftsformen. Bereits bei der Vertragsgestaltung sollten mögliche Konfliktfälle und allfällige Ausstiegsszenarien unbedingt mitbedacht werden. Wir erstellen praktikable und lösungsorientierte Verträge. Sie sollen Ihnen von Beginn an die Möglichkeit bieten, sich ausschließlich auf Ihr Geschäft und Ihren Erfolg zu konzentrieren.
Wir unterstützen Sie sowohl bei der Gründung von Gesellschaften als auch wenn es darum geht, Probleme mit Mitgesellschaftern oder Geschäftsführern zu regeln, Anteile zu veräußern oder ähnliches. Um die steuerlichen Aspekte insbesondere bei der Gründung, Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen entsprechend zu berücksichtigen, arbeiten wir bei Bedarf mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern eng zusammen, um Ihnen die bestmögliche Beratung und Vertretung zukommen zu lassen.
Inkassorecht und Exekutionsrecht
Wir unterstützen Gläubiger aus verschiedensten Wirtschaftsbranchen, aber auch Privatpersonen bei der Geltendmachung und Durchsetzung fälliger Forderungen.
Häufig bewirkt bereits ein Mahnschreiben unserer Rechtsanwaltskanzlei ein Umdenken bei Schuldnern. Wenn nicht, setzen wir Ihre Ansprüche zunächst gerichtlich und schließlich im Exekutionsweg durch.
Bei allen Schritten behalten wir jedoch stets die Wirtschaftlichkeit weiterer Betreibungen im Auge. Schon bisher war es uns durch eine gewisse Hartnäckigkeit möglich, zahlreichen Gläubigern zu ihrem Geld zu verhelfen.
Insolvenzrecht
Die Tätigkeit als Masseverwalter in Konkurs- und Ausgleichsverfahren setzt neben der Eintragung in die Insolvenzverwalterliste vor allem Erfahrung und Kompetenz in wirtschaftlichen Angelegenheiten voraus. Durch die erfolgreiche Abwicklung zahlreicher Konkurse hat sich unsere Kanzlei auch auf diesem Gebiet einen Namen gemacht.
Andererseits unterstützen wir Gläubiger bei der Anmeldung ihrer Forderungen in Firmen- und Privatkonkursen.
Lebensgemeinschaften
Entgegen der vielfach vorherrschenden Meinung sind Lebensgemeinschaften in Österreich der Ehe nicht gleichgestellt.
Dies kann vor allem dann zu zahlreichen rechtlichen Problemen führen, wenn Lebenspartner gemeinsames Vermögen erwerben. Gerade in diesem Rechtsbereich ist daher die Notwendigkeit einer fairen vertraglichen Regelung etwa hinsichtlich Versorgung, Wohnungsrechten, Vermögensaufteilung oder Erbrecht besonders groß.
Wir als Rechtsanwälte sehen unsere Aufgabe darin, Sie zunächst ausführlich zu beraten. Beim Verfassen eines Vertrages sind wir behilflich, dass er die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen beider Partner berücksichtigt.
Mietrecht und Pachtrecht
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Vermieter als Vorlage für die Errichtung von Mietverträgen gerne Vertragsmuster (z.B. aus dem Internet) oder früher verwendete Verträge heranziehen. Kaum ein anderes Rechtsgebiet ändert sich jedoch derart häufig wie das Mietrecht. Ein äußerst kompliziertes und für Nicht-Fachleute undurchschaubares gesetzliches Regelwerk ist entstanden. Die Verwendung von Musterverträgen aus dem Internet, deren Alter und Herkunft oft unklar sind, ist daher nicht empfehlenswert.
Gesetzwidrige Vertragsbestimmungen können weitreichende finanzielle Folgen nach sich ziehen und mitunter dazu führen, dass ein Mietvertrag auf unbestimmte Zeit entsteht. Einem Vermieter ist es dann nahezu unmöglich, einen Vertrag zu kündigen, auch wenn er den Mietgegenstand (die Wohnung, das Geschäft, das Firmenareal usw.) für sich selbst benötigt.
Aus diesem Grund ist eine kompetente rechtliche Beratung notwendig. Wir sind Ihnen behilflich, Miet- und Pachtverträge unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage zu errichten. Darüber hinaus können sich sowohl Vermieter und Verpächter als auch Mieter und Pächter bei Störungen im Miet- bzw. Pachtverhältnis, bei Problemen mit der Hausverwaltung oder bei Ungereimtheiten in der Betriebskostenabrechnung an uns wenden.
Nachbarschaftskonflikte (Zivilrecht)
Probleme in der Nachbarschaft gibt es, seit Menschen sesshaft sind. Streitigkeiten mit Nachbarn schaukeln sich häufig auf und beeinträchtigen nachhaltig die Lebensqualität. Gerade in diesem Rechtsbereich ist daher sehr viel Feingefühl gefragt. Zum Streit führen oft Bäume und Pflanzen, die den Lichteinfall oder die Aussicht beeinträchtigen, deren Wurzeln und Äste auf das Grundstück des Nachbarn hinüberreichen oder die wegen ihres Alters sogar eine ernsthafte Gefahr darstellen.
Daneben spielen Immissionen aller Art (z.B. Lärm, Geruchsbelästigung, Verschmutzung, Ableitung von Regenwasser, unzulässige Schneeablagerungen) eine große Rolle, ganz abgesehen von den Problemen mit Zufahrten, Überbauten und Abstellplätzen.
Wir klären Sie über ihre rechtliche Situation auf. Wir versuchen zunächst, ihren Nachbarn zu einer vernünftigen Lösung im Sinne eines guten weiteren Zusammenlebens zu bewegen. Wenn das nicht möglich ist oder die Fronten bereits derart verhärtet sind, dass außergerichtliche Verhandlungen nicht zum Ziel führen, vertreten wir ihre Position nachdrücklich vor Schlichtungsbehörden oder den Gerichten.
Produkthaftungsrecht (Zivilrecht)
Unter Produkthaftung ist die schadenersatzrechtliche Verantwortlichkeit des Herstellers für sein Erzeugnis zu verstehen. Neben dem Hersteller eines Produktes haftet auch der Importeur in den Europäischen Wirtschaftsraum für Personen- und Sachschäden, die auf Fehler des Produktes zurückzuführen sind.
Die Wirtschaft wird zunehmend international. Große Firmen lassen aus finanziellen Gründen immer mehr Produkte zur Gänze oder zum Teil in sogenannten Billiglohnländern mit niedrigem Sicherheitsniveau herstellen. Die Gefahren, die von fehlerhaften Erzeugnissen ausgehen, häufen sich.
Um im Schadensfall gerüstet zu sein und die Nachforschungen zu erleichtern, empfehlen wir, die Verpackung, die Rechnung, die Gebrauchsanweisung und das fehlerhafte Produkt aufzubewahren und Schäden durch Fotos zu dokumentieren.
Wir helfen Ihnen bei der Geltendmachung berechtigter Ansprüche und geben Ihnen Auskunft, ob sie vor den österreichischen Gerichten oder nur im Ausland durchgesetzt werden können.
Reiserecht (Zivilrecht)
Immer wieder entsprechen Leistungen, die Reise- und Urlaubsanbieter anpreisen, nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Der Ärger darüber ist verständlich. Vor allem, wenn die Reise viel Geld gekostet hat oder der erhoffte Erholungswert gleich null war.
Wir empfehlen, sich bereits vor Ort zur Wehr zu setzen, auftretende Mängel schriftlich beim Vertreter des Veranstalters vor Ort zu reklamieren und sich dies - wenn möglich - durch eine Unterschrift bestätigen zu lassen. Je besser die Mängel dokumentiert werden (Fotos, Film, Zeugen, usw.), desto leichter fällt es, im Nachhinein Ersatzansprüche durchzusetzen.
Wegen immer häufiger auftretender Unruhen und Terroranschläge in beliebten Reisezielen ist empfehlenswert, sich in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einem Reiseantritt darüber aufklären lassen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist.
Wir klären Sie auf über die rechtlichen Bestimmungen und helfen Ihnen, mögliche Ersatzansprüche durchzusetzen.
Schadenersatzrecht und Gewährleistungsrecht
Das Schadenersatzrecht ist ein sehr breites Tätigkeitsfeld und ist grundsätzlich jeder berechtigt, vom Schädiger den Ersatz des Schadens zu fordern, welchen ihm dieser schuldhaft zugefügt hat. Die Haftung des Schädigers kann sich im Einzelfall aus einem Vertrag oder aus einem Delikt, dh. aus der Verletzung einer Verhaltenspflicht ergeben, die für jedermann gegenüber jedermann besteht.
Neben Personenschäden sind vor allem Vermögens- und Sachschäden relevant. Spezialfälle des Schadenersatzrechtes stellen neben der Sachverständigen-, Gehilfen-, Wegehalter-, Tierhalter-, Amts-, Organ- und Staatshaftung z.B. auch die Haftung für Deliktsunfähige, für gefährliche Bauwerke, für sonstige gefährliche Sachen oder die Haftung des Wohnungsinhabers dar. Ein Schadenersatzanspruch verjährt im Regelfall innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
Im Unterschied dazu versteht man unter Gewährleistung die bei entgeltlichen Verträgen gesetzlich vorgesehene Haftung des Schuldners für Mängel, welche die Leistung bei ihrer Erbringung aufweist. Dabei handelt es sich im Unterschied zu Schadenersatzrecht um eine verschuldensunabhängige Haftung für Sach- und Rechtsmängel.
Von einem Sachmangel spricht man, wenn eine Sache die ausdrücklich vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften nicht aufweist. Ein Rechtsmangel liegt hingegen dann vor, wenn der Verkäufer dem Erwerber nicht jene rechtliche Position verschafft, die er ihm nach dem Vertrag verschaffen muss (z.B. lastenfreies Eigentum).
Der Veräußerer ist zunächst zur Verbesserung bzw. zum Austausch aufzufordern, bevor eine Preisminderung geltend gemacht oder der gesamte Vertrag rückabgewickelt werden kann (Wandlung). Tritt ein Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe hervor, wird von Gesetz wegen vermutet, dass er bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war, was die Geltendmachung wesentlich erleichtert.
Die Verjährungsfrist beträgt bei beweglichen Sachen 2 und bei unbeweglichen Sachen 3 Jahre. Diese Frist beginnt jedoch je nach Mangel unterschiedlich zu laufen. Es empfiehlt sich nach Auftreten eines Mangels unverzüglich tätig zu werden und rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Aufgrund unserer reichhaltigen Erfahrung in diesen Rechtsgebieten ist es uns möglich, Ihre Ansprüche rasch und effizient durchzusetzen, um möglicherweise nachfolgende Schäden gänzlich zu verhindern oder zumindest so gering wie möglich zu halten.
Skirecht und Sportrecht (Zivilrecht)
Im Skisport und in anderen Sportarten ereignen sich immer wieder schwere Unfälle, oft auch durch Fremdverschulden. Die häufigsten Gründe dafür sind mangelnde Sicherheitsvorkehrungen und Selbstüberschätzung.
Im Skirecht existieren in Form der FIS-Regeln schriftliche Verhaltensvorschriften mit rechtlicher Bedeutsamkeit. Bei anderen beliebten Sportarten (z.B. Skitourengehen, Bergsteigen, Mountainbiken, Extremsportarten wie Rafting, Canyoning, Klettern usw.) ist es hingegen zumeist äußerst schwierig, rechtlich korrektes Verhalten zu bestimmen. Dies ist jedoch notwendige Voraussetzung, um nach Unfällen Ansprüche geltend zu machen oder abzuwehren.
Unsere Gesellschaft ist außerdem davon geprägt, dass für jeden Zwischenfall sofort ein Schuldiger gesucht wird. Der Begriff des „tragischen Unglücks“ existiert praktisch nicht mehr. Diese Annäherung an amerikanische Verhältnisse führt dazu, dass Zwischenfälle immer häufiger auch strafrechtlich verfolgt werden.
Wir verfügen neben der eigenen sportlichen Erfahrung über die notwendige Kompetenz, Sie vor den österreichischen Gerichten wirksam und erfolgreich zu vertreten. Unsere allgemeinen Erfahrungen im Vertragsrecht befähigen uns überdies, auf Sie und ihre spezielle Sportart abgestimmte Verträge zu erstellen.
Strafrecht
Das Strafrecht stellt bestimmte Rechtsgüter, die für ein geordnetes menschliches Zusammenleben unentbehrlich sind, unter besonderen Schutz. Verstöße dagegen werden je nach Handlungsunwert als Vergehen oder als Verbrechen bezeichnet.
Die meisten Delikte des Strafrechts sind Offizialdelikte, die nach einer erfolgten Anzeige oder nach Bekanntwerden eines strafrechtlichen Tatbestandes von Amts wegen verfolgt werden müssen.
Als Ankläger tritt in diesen Fällen im Unterschied zum Zivilrecht der Staat selbst auf, vertreten durch die Staatsanwaltschaft vor den Landesgerichten oder die Bezirksanwaltschaft vor den Bezirksgerichten. Im Falle einer Verurteilung erwarten einen Beschuldigten Geld- und/oder Freiheitsstrafen, wobei die Geldstrafen ausschließlich dem Staat zufließen.
Häufig kommt bereits den Aussagen im Vorfeld des eigentlichen Strafprozesses große Bedeutung zu. Wir vertreten Sie sowohl bei Vernehmungen vor der Polizei als auch in den Verfahren vor den Gerichten. Durch Akteneinsicht können wir Sie über die Ihnen vorgeworfenen Straftaten und vorhandenen Beweismittel unterrichten und Sie entsprechend auf den Prozess vorbereiten. Gerade im Strafverfahren ist es besonders wichtig, entsprechende Anträge zu stellen und ist die rechtzeitige Beiziehung eines Rechtsanwaltes für eine Erfolg versprechende Strafverteidigung unumgänglich.
Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit einer Diversion. Darunter versteht man die dem Beschuldigten vor einem Strafprozess angebotene Möglichkeit, sich zumeist gegen Bezahlung einer Geldbuße ein Strafverfahren und eine mögliche Vorstrafe zu ersparen. Aus den bisherigen Erfahrungen ist es für den Beschuldigten häufig günstiger, eine Diversion nicht anzunehmen.
Seit 01.01.2006 können unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische Personen (Verbände) wie vor allem Personengesellschaften (OHG, KG, OEG, KEG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) strafrechtlich belangt werden. Verbandsstrafen haben primär den Zweck der Schadensgutmachung und sollen daneben den Verband in Hinkunft zu rechtstreuem Verhalten anhalten.
Wenn Sie durch eine Straftat einer anderen Personen geschädigt wurden, haben Sie die Möglichkeit, sich einem Strafverfahren gegen den Täter als Privatbeteiligter anzuschließen. Damit können Sie Ihre zivilrechtlichen Ansprüche zum Teil bereits im Strafverfahren durchsetzen, was im Falle einer Verurteilung eine zivilrechtliche Geltendmachung erleichtert.
Vereinsrecht
Das Vereinsgesetz verfügt weitreichende Sorgfaltspflichten für Vereinsorgane gegenüber dem Verein. Das kann mitunter selbst bei ehrenamtlicher Tätigkeit zu einer persönlichen Haftung von Funktionären führen.
Neben der Information und Aufklärung von Funktionären über Rechte und Pflichten erstellen wir Vereinsstatuten, die auf die speziellen Anforderungen eines Vereins und dessen Mitgliederstruktur abgestimmt sind.
Vereine haben bei der Durchführung von Veranstaltungen Sorgfalt walten zu lassen. Es gibt Möglichkeiten, den Verein, seine Funktionäre und Mitglieder versichern zu lassen.
Wir vertreten Vereine oder deren Funktionäre im Streitfall bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen vor den staatlichen Gerichten oder gegenüber der Vereinsbehörde.
Verkehrsrecht und Unfallrecht
Kein Verkehrsteilnehmer kann behaupten, sich noch nie in einer gefährlichen Situation befunden zu haben. In Zeiten ständig zunehmender Verkehrsdichte ist letztlich niemand vor einem Unfall gefeit. Nach Verkehrsunfällen entstehen vielfältige Ansprüche wie z.B. Reparaturkosten, Verdienstentgang oder Schmerzengeld.
Nach einem persönlichen Gespräch mit Ihnen kümmern wir uns um die gesamte Abwicklung ihrer Unfallsangelegenheit und die Besichtigung ihres Fahrzeuges. Zunächst versuchen wir, auf dem Korrespondenzweg mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners eine Einigung zu erzielen. Sollte eine solche nicht oder unangemessen lange nicht zustande kommen, machen wir Ihre Ansprüche unverzüglich gerichtlich geltend.
Sowohl im Bemühen um eine gütliche Einigung als auch in Prozessen bei Gericht spielen Beweise eine zentrale Rolle. Achten Sie daher darauf, dass bereits an der Unfallstelle ausreichend Lichtbilder angefertigt werden. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, empfehlen wir, immer einen Fotoapparat im Fahrzeug mitzuführen und die Unfall-Endstellung festzuhalten, bevor die Fahrzeuge verstellt werden. Wir empfehlen weiters, noch an der Unfallstelle Namen und Adressen allfälliger unbeteiligter Zeugen zu notieren.
Bei Unfällen mit Verletzten findet automatisch ein Strafverfahren gegen jenen Lenker statt, den die Staatsanwaltschaft für verantwortlich hält. Wir übernehmen auch ihre Vertretung im Strafverfahren und beraten Sie, ob es im Einzelfall sinnvoll ist, eine Diversion anzunehmen. Unter einer Diversion versteht man die mitunter eingeräumte Möglichkeit, ein Strafverfahren gegen sich zumeist durch Zahlung einer Geldbuße abzuwenden.
Wenn Sie der Geschädigte sind, können Sie sich als Privatbeteiligter einem Strafverfahren gegen ihren Unfallgegner anschließen und ihre Ansprüche zum Teil bereits im Strafverfahren geltend machen. Auch hier übernehmen wir gerne ihre Vertretung vor Gericht, um ihre Interessen bereits im Strafverfahren zu wahren.
Vertragsrecht
Beim Rechtsanwalt können sämtliche Verträge errichtet werden. Die Meinung, dies könne nur beim Notar geschehen, ist falsch. Für die Abrechnung gelten die gleichen Tarifsätze.
Wir haben große Erfahrung mit Verträgen und errichten sie nach den individuellen Wünschen der Vertragspartner. Dies gilt sowohl für Liegenschafts-, Wohnungseigentums-, Kauf-, Schenkungs-, Übergabs- und Dienstbarkeitsverträge, als auch für Miet- und Pachtverträge. Wir regeln für Sie auch die Eintragung bzw. Löschung von Pfandrechten und Dienstbarkeiten und die Eintragung Ihres Eigentumsrechtes im Grundbuch.
Daneben errichten wir für Sie natürlich gerne auch sämtliche Verträge des Wirtschaftsrechtes. Darunter sind Verträge zu verstehen, die einerseits im Zusammenhang mit den verschiedensten Gesellschaftsformen stehen (z.B. Gründungsverträge) und andererseits Verträge, die sowohl den Vertrieb (z.B. Handelsvertreterverträge, Alleinvertriebsverträge) als auch jede mögliche Art der Kooperation mit anderen Unternehmen betreffen (z.B. Lizenzverträge, Franchise-Verträge).
Wir sind Ihnen auch behilflich, einseitige Verfügungen zu errichten. In der Patientenverfügung z.B. halten Sie fest, ob und in welchem Umfang Sie nach einem schweren Unfall oder in schwerer Krankheit lebensverlängernde medizinische Maßnahmen wünschen. Die Patientenverfügung ist bedeutsam für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Meinung zu äußern.
Sämtliche Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind Mitglieder des Treuhandverbandes der Tiroler Rechtsanwaltskammer. Damit haben Vertragspartner auch bei Zahlungsabwicklungen absolute Sicherheit (nähere Informationen dazu unter www.tirolerrak.at).
Wirtschaftsrecht
Konkurrenz belebt das Geschäft. Trotzdem ist ein fairer und leistungsgerechter Wettbewerb sicher zu stellen und es gilt Erfindungen, Ideen und sonstige geistige Schöpfungen zu schützen. Im Bereich dieses so genannten gewerblichen Rechtsschutzes haben insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie das Patent-, Markenschutz- und Urheberrechtsgesetz Bedeutung erlangt.
Zum Schutz Ihrer Immaterialgüterrechte stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite. Wir unterstützen Sie, die Position Ihres Unternehmens im Wirtschaftsleben zu behaupten und sich vor unlauteren Mitteln der Konkurrenz rechtlich zu schützen. Denn im Geschäftsleben nichts ist so wertvoll wie eine gute Idee.
Zivilrecht allgemein
Unter Zivilrecht oder Privatrecht versteht man ganz allgemein die Summe jener Normen, die die Beziehungen von Privatpersonen zueinander regeln. Dies stellt den Hauptbereich unserer Tätigkeit dar und existieren neben den zum Teil bereits einzeln angeführten Rechtsgebieten noch zahlreiche weitere Rechtsbereiche, wie etwa das Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht. Auch in diesen Rechtsbereichen ist unsere Kanzlei seit vielen Jahren umfassend und erfolgreich tätig.
Honorar
Wir sind ständig bemüht, unseren Klienten individuelle Problemlösungen zu bieten und Ihre Interessen mit persönlichem Einsatz bestmöglich durchzusetzen. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes macht sich nicht nur im Prozess bei Gericht, sondern bereits im Vorfeld bezahlt. Fehler, die oftmals zu hohen Folgekosten führen, sind vermeidbar.
Tarife und Richtlinien
Das Honorar eines Rechtsanwalts errechnet sich nach dem Rechtsanwalts-Tarifgesetz (RATG), nach den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) und nach dem Notariats-Tarifgesetz (NTG).
Diese Richtlinien regeln bis ins Detail, für welche Leistung welches Honorar gebührt. Als Grundsatz gilt, dass sich das Honorar nach dem Streitwert - das ist der Wert ihres bzw. des gegnerischen Anspruchs - richtet. Je höher der Streitwert, desto höher das entsprechende tarifliche Honorar. Im zivilgerichtlichen Verfahren hat jede Prozesspartei den eigenen Prozessaufwand grundsätzlich zunächst selbst zu tragen. Endet ein Prozess in vollem Umfang erfolgreich, hat der Prozessgegner sämtliche Kosten zu erstatten. Bei einem Teilerfolg wird diese Erstattung anteilsmäßig berechnet.
Häufig verfügen Klienten über Rechtsschutz- bzw. Haftpflichtversicherungen. Sie mindern das Prozesskostenrisiko bis hin zur Übernahme sämtlicher Kosten (Kosten des eigenen und gegnerischen Anwalts, Gerichtsgebühren, Sachverständigengebühren usw.) bei einer Prozessniederlage. Die meisten Versicherungsverträge bieten die Möglichkeit, den Anwalt frei zu wählen. Wenn Sie uns mit einer juristischen Aufgabe betrauen, klären wir im Vorfeld die Art und den Umfang Ihrer Versicherung ab. Wir holen von Ihrer Versicherung eine verbindliche schriftliche Deckungszusage ein. In anderen Verfahren sehen die Gesetze zum Teil keinen oder nur einen eingeschränkten Kostenersatz durch den Prozessgegner vor. Auch darüber klären wir Sie beim Erstgespräch auf.
Bei Gerichtsverfahren und außergerichtlichen Verhandlungen lassen sich der Aufwand und damit die Kosten einer Vertretung im Vorfeld schwer bis überhaupt nicht vorhersagen. Sie hängen z.B. davon ab, wie viele Verhandlungen nötig sind, ob die Notwendigkeit besteht, Sachverständige hinzuzuziehen und wie hoch deren Kosten sind, oder wie viele Gespräche, Schreiben, Telefonate usw. der Anwalt in Ihren Anliegen zu führen hat. Das Honorar von Rechtsanwälten ist für Klienten oft schwer nachvollziehbar, da unklare Vorstellungen über die Art der Berechnung bestehen und der Arbeitsaufwand häufig nicht richtig eingeschätzt werden kann.
Honorarvereinbarung
Die tarifmäßige Abrechnung ist im Allgemeinen die fairste Art der Abrechnung.
In bestimmten Rechtsangelegenheiten bieten wir auch die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar oder ein Honorar nach Stundensatz zu vereinbaren. Bei Vertragsgestaltungen und sonstigen Leistungen, deren Umfang bereits zu Beginn unserer Vertretung feststeht, halten wir eine tarifmäßige Abrechnung gegenüber unseren Klienten nicht für ganz fair. In diesen Fällen ist eine Pauschalierung des Honorars eine gerechte Alternative.
In wirtschaftlichen Angelegenheiten (z.B. Vertragsverhandlungen, laufende Rechtsberatungen, Rechtsgutachten) macht es unter Umständen Sinn, ein Honorar nach einem bestimmten Stundensatz zu vereinbaren. Wenn keine Honorarvereinbarung getroffen wurde, wird der Abrechnung das tarifmäßige Honorar zugrunde gelegt.
Erstgespräch
Das Erstgespräch ist unverbindlich. Es dient grundsätzlich dazu, mit Ihnen das Problem allgemein zu erörtern und Sie über die rechtliche Situation aufzuklären.
Wir nehmen uns bereits ausreichend Zeit für Ihre Anliegen und Probleme. Nicht jedoch dient dieses Erstgespräch dazu, umfangreiche Unterlagen auf ihren Inhalt zu prüfen. Im Falle einer Beauftragung finden die Kosten dieses Erstgesprächs bei einer späteren Abrechnung keine Berücksichtigung.
Sollte es bei einem Erstgespräch bleiben, können Sie in den meisten Fällen diese Beratung im Rahmen eines Rechtsschutzvertrages mit Ihrer Versicherung abrechnen. Für den Fall, dass Sie keinen Beratungsrechtsschutz genießen, haben wir uns einer Aktion der Tiroler Rechtsanwaltskammer angeschlossen. Wir verrechnen Ihnen für ein halbstündiges Beratungsgespräch lediglich einen Betrag von € 180,- (inkl. 20% Ust.).
Honorardumping
Wir sind keine Rechtsanwaltskanzlei, die Honorardumping betreibt.
Unsere Klienten erwarten zu Recht eine ordentliche und engagierte Leistung und erhalten sie auch. Zur Sicherung der Qualität unserer Arbeit sind ständige Weiterbildung, viel persönliches Engagement und ein enormer Zeitaufwand notwendig. In unserer modernen Kanzlei aktualisieren wir ständig die Bibliothek. Höchste Effizienz erreichen wir mit modernsten Kommunikationstechniken. Wird bei einem dieser Elemente gespart, so wirkt sich dies unweigerlich auf die Qualität der Arbeit und das Ergebnis aus.
Das Sekretariat
Unser juristisches Team wird im Sekretariat von Frau Isabella Aull unterstützt, die über eine fundierte Ausbildung als Rechtsanwaltsassistentin verfügt und auf jahrzehntelange Erfahrung in verschiedenen Kanzleien zurückblicken kann.
Frau Aull unterstützt Sie gerne kompetent, freundlich und unaufgeregt bei Ihren Anliegen. Für alle Terminanfragen und organisatorischen Anliegen wenden Sie sich bitte direkt an unser Sekretariat:
Kontakt
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Vereinbaren Sie einen Termin telefonisch, per E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
A-6020 Innsbruck
Datenschutzbestimmungen
Wir haben diese Datenschutzerklärung verfasst, um Ihnen gemäß der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu erklären, welche Informationen wir sammeln, wie wir Daten verwenden und welche Entscheidungsmöglichkeiten Sie als Besucher dieser Webseite haben. Leider liegt es in der Natur der Sache, dass diese Erklärungen sehr technisch klingen, wir haben uns bei der Erstellung jedoch bemüht die wichtigsten Dinge so einfach und klar zu beschreiben.
Automatische Datenspeicherung
Wenn Sie heutzutage Webseiten besuchen, werden gewisse Informationen automatisch erstellt und gespeichert, so auch auf dieser Webseite. Wenn Sie unsere Webseite so wie jetzt gerade besuchen, speichert unser Webserver (Computer auf dem diese Webseite gespeichert ist) automatisch Daten wie die IP-Adresse Ihres Gerätes, die Adressen der besuchten Unterseiten, Details zu Ihrem Browser (z.B. Chrome, Firefox, Edge,…) und Datum sowie Uhrzeit. Wir nutzen diese Daten nicht und geben Sie in der Regel nicht weiter, können jedoch nicht ausschließen, dass diese Daten beim Vorliegen von rechtswidrigem Verhalten eingesehen werden.
Speicherung persönlicher Daten
Persönliche Daten, die Sie uns auf dieser Website elektronisch übermitteln, wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Adresse oder andere persönlichen Angaben im Rahmen der Übermittlung eines Formulars oder Kommentaren im Blog, werden von uns gemeinsam mit dem Zeitpunkt und der IP-Adresse nur zum jeweils angegebenen Zweck verwendet, sicher verwahrt und nicht an Dritte weitergegeben.
Wir nutzen Ihre persönlichen Daten somit nur für die Kommunikation mit jenen Besuchern, die Kontakt ausdrücklich wünschen und für die Abwicklung der auf dieser Webseite angebotenen Dienstleistungen und Produkte. Wir geben Ihre persönlichen Daten ohne Zustimmung nicht weiter, können jedoch nicht ausschließen, dass diese Daten beim Vorliegen von rechtswidrigem Verhalten eingesehen werden.
Wenn Sie uns persönliche Daten per E-Mail schicken – somit abseits dieser Webseite – können wir keine sichere Übertragung und den Schutz Ihrer Daten garantieren. Wir empfehlen Ihnen, vertrauliche Daten niemals unverschlüsselt per E-Mail zu übermitteln.
Ihre Rechte
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Der Auskunftswerber muss seine Identität nachweisen und er muss auch in zumutbarem Ausmaß am Auskunftsverfahren mitwirken, um ungerechtfertigten und unverhältnismäßigen Aufwand hierfür zu vermeiden. Liegen zur Person des Auskunftswerbers keine Daten vor, wird dieser Umstand bekannt gegeben (sogenannte Negativauskunft).
Richten Sie ihr Auskunftsansuchen schriftlich per eMail an folgende Adresse: office(at)ra-kap.at
Wir sind verpflichtet Ihnen innerhalb von 8 Wochen die entsprechenden Auskünfte zu liefern oder ihrem Ansuchen zu widersprechen! Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde, deren Webseiten Sie unter https://www.dsb.gv.at/ finden.
Cookies
Unsere Website verwendet HTTP-Cookies um nutzerspezifische Daten zu speichern. Ein Cookie ist ein kurzes Datenpaket, welches zwischen Webbrowser und Webserver ausgetauscht wird, für diese aber völlig bedeutungslos ist und erst für die Webanwendung, z. B. einen Online-Shop, eine Bedeutung erhält, etwa den Inhalt eines virtuellen Warenkorbes.
Es gibt zwei Arten von Cookies: Erstanbieter-Cookies werden von unserer Website erstellt, Drittanbieter-Cookies werden von anderen Websites (z. B. Google Analytics) erstellt. Man unterscheidet drei Kategorien von Cookies: unbedingt notwendige Cookies um grundlegende Funktionen der Website sicherzustellen, funktionelle Cookies um die Leistung der Webseite sicherzustellen und zielorientierte Cookies um das Benutzererlebnis zu verbessern.
Wir nutzen Cookies, um unsere Webseite nutzerfreundlicher zu gestalten. Einige Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese löschen. Sie ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen. Wenn Sie dies nicht wünschen, so können Sie Ihren Browser so einrichten, dass er Sie über das Setzen von Cookies informiert und Sie dies nur im Einzelfall erlauben.
Sie können jederzeit Cookies, die sich bereits auf Ihrem Computer befinden, löschen oder Cookies deaktivieren. Die Vorgangsweise dazu ist nach Browser unterschiedlich, am besten Sie suchen die Anleitung in Google mit dem Suchbegriff „cookies löschen chrome“ oder „cookies deaktivieren chrome“ im Falle eines Chrome Browsers oder tauschen das Wort „chrome“ gegen den Namen Ihres Browsers, z. B. edge, firefox, safari aus. Wenn Sie uns generell nicht gestatten, Cookies zu nutzen, d.h. diese per Browsereinstellung deaktivieren, können manche Funktionen und Seiten nicht wie erwartet funktionieren.
Google Maps Datenschutzerklärung
Wir verwenden Google Maps der Firma Google Inc. (1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA) auf unserer Webseite. Durch die Nutzung der Funktionen dieser Karte werden Daten an Google übertragen. Welche Daten von Google erfasst werden und wofür diese Daten verwendet werden, können Sie auf https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/ nachlesen.
Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB)
Die Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) gelten für sämtliche Tätigkeiten und gerichtliche/behördliche wie außergerichtliche Vertretungshandlungen im Rahmen des Mandatsverhältnisses zwischen dem Rechtsanwalt und der Mandantin/dem Mandanten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Sie können die vollständigen Auftragsbedingungen hier als PDF herunterladen.
Am Smartphone und Tablet können Sie das PDF nach dem Öffnen über „Teilen“ bzw. „Speichern“ ablegen. Am Computer wird es direkt heruntergeladen.
Inhaltsübersicht
- 1.Anwendungsbereich
- 2.Auftrag und Vollmacht
- 3.Grundsätze der Vertretung
- 4.Informations- und Mitwirkungspflichten des Mandanten
- 5.Verschwiegenheitsverpflichtung und Ausnahmen davon
- 6.Berichtspflicht des Rechtsanwaltes
- 7.Unterbevollmächtigung und Substitution
- 8.Honorar
- 9.Haftung des Rechtsanwaltes
- 10.Rechtsschutzversicherung des Mandanten
- 11.Beendigung des Mandats
- 12.Herausgabepflicht
- 13.Rechtswahl und außergerichtliche Streitbeilegung
- 14.Korrespondenz