Skirecht und Sportrecht (Zivilrecht)

Im Skisport und in anderen Sportarten ereignen sich immer wieder schwere Unfälle, oft auch durch Fremdverschulden. Die häufigsten Gründe dafür sind mangelnde Sicherheitsvorkehrungen und Selbstüberschätzung.

Im Skirecht existieren in Form der FIS-Regeln schriftliche Verhaltensvorschriften mit rechtlicher Bedeutsamkeit. Bei anderen beliebten Sportarten (z.B. Skitourengehen, Bergsteigen, Mountainbiken, Extremsportarten wie Rafting, Canyoning, Klettern usw.) ist es hingegen zumeist äußerst schwierig, rechtlich korrektes Verhalten zu bestimmen. Dies ist jedoch notwendige Voraussetzung, um nach Unfällen Ansprüche geltend zu machen oder abzuwehren.

Unsere Gesellschaft ist außerdem davon geprägt, dass für jeden Zwischenfall sofort ein Schuldiger gesucht wird.

Der Begriff des „tragischen Unglücks“ existiert praktisch nicht mehr. Diese Annäherung an amerikanische Verhältnisse führt dazu, dass Zwischenfälle immer häufiger auch strafrechtlich verfolgt werden.

Wir verfügen neben der eigenen sportlichen Erfahrung über die notwendige Kompetenz, Sie vor den österreichischen Gerichten wirksam und erfolgreich zu vertreten. Unsere allgemeinen Erfahrungen im Vertragsrecht befähigen uns überdies, auf Sie und ihre spezielle Sportart abgestimmte Verträge zu erstellen.