Reiserecht (Zivilrecht)

Immer wieder entsprechen Leistungen, die Reise- und Urlaubsanbieter anpreisen, nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Der Ärger darüber ist verständlich. Vor allem, wenn die Reise viel Geld gekostet hat oder der erhoffte Erholungswert gleich null war.

Wir empfehlen, sich bereits vor Ort zur Wehr zu setzen, auftretende Mängel schriftlich beim Vertreter des Veranstalters vor Ort zu reklamieren und sich dies - wenn möglich - durch eine Unterschrift bestätigen zu lassen. Je besser die Mängel dokumentiert werden (Fotos, Film, Zeugen, usw.), desto leichter fällt es, im Nachhinein Ersatzansprüche durchzusetzen.

Wegen immer häufiger auftretender Unruhen und Terroranschläge in beliebten Reisezielen ist empfehlenswert, sich in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einem Reiseantritt darüber aufklären lassen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist.

Wir klären Sie auf über die rechtlichen Bestimmungen und helfen Ihnen, mögliche Ersatzansprüche durchzusetzen.