Honorarvereinbarung

Die tarifmäßige Abrechnung ist im Allgemeinen die fairste Art der Abrechnung. In bestimmten Rechtsangelegenheiten bieten wir auch die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar oder ein Honorar nach Stundensatz zu vereinbaren.

Bei Vertragsgestaltungen und sonstigen Leistungen, deren Umfang bereits zu Beginn unserer Vertretung feststeht, halten wir eine tarifmäßige Abrechnung gegenüber unseren Klienten nicht für ganz fair. In diesen Fällen ist eine Pauschalierung des Honorars eine gerechte Alternative.

In wirtschaftlichen Angelegenheiten (z.B. Vertragsverhandlungen, laufende Rechtsberatungen, Rechtsgutachten) macht es unter Umständen Sinn, ein Honorar nach einem bestimmten Stundensatz zu vereinbaren.

Wenn keine Honorarvereinbarung getroffen wurde, wird der Abrechnung das tarifmäßige Honorar zugrunde gelegt.