Vertragsrecht

Beim Rechtsanwalt können sämtliche Verträge errichtet werden. Die Meinung, dies könne nur beim Notar geschehen, ist falsch. Für die Abrechnung gelten die gleichen Tarifsätze.

Wir haben große Erfahrung mit Verträgen und errichten sie nach den individuellen Wünschen der Vertragspartner. Dies gilt sowohl für Liegenschafts-, Wohnungseigentums-, Kauf-, Schenkungs-, Übergabs- und Dienstbarkeitsverträge, als auch für Miet- und Pachtverträge. Wir regeln für Sie auch die Eintragung bzw. Löschung von Pfandrechten und Dienstbarkeiten und die Eintragung Ihres Eigentumsrechtes im Grundbuch.

Daneben errichten wir für Sie natürlich gerne auch sämtliche Verträge des Wirtschaftsrechtes. Darunter sind Verträge zu verstehen, die einerseits im Zusammenhang mit den verschiedensten Gesellschaftsformen stehen (z.B. Gründungsverträge) und andererseits Verträge, die sowohl den Vertrieb (z.B. Handelsvertreterverträge, Alleinvertriebsverträge) als auch jede mögliche Art der Kooperation mit anderen Unternehmen betreffen (z.B. Lizenzverträge, Franchise-Verträge).

Wir sind Ihnen auch behilflich, einseitige Verfügungen zu errichten. In der Patientenverfügung z.B. halten Sie fest, ob und in welchem Umfang Sie nach einem schweren Unfall oder in schwerer Krankheit lebensverlängernde medizinische Maßnahmen wünschen. Die Patientenverfügung ist bedeutsam für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Meinung zu äußern.

Sämtliche Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind Mitglieder des Treuhandverbandes der Tiroler Rechtsanwaltskammer. Damit haben Vertragspartner auch bei Zahlungsabwicklungen absolute Sicherheit (nähere Informationen dazu unter www.tirolerrak.at).