Verkehrsrecht und Unfallrecht

Kein Verkehrsteilnehmer kann behaupten, sich noch nie in einer gefährlichen Situation befunden zu haben. In Zeiten ständig zunehmender Verkehrsdichte ist letztlich niemand vor einem Unfall gefeit. Nach Verkehrsunfällen entstehen vielfältige Ansprüche wie z.B. Reparaturkosten, Verdienstentgang oder Schmerzengeld.

Nach einem persönlichen Gespräch mit Ihnen kümmern wir uns um die gesamte Abwicklung ihrer Unfallsangelegenheit und die Besichtigung ihres Fahrzeuges. Zunächst versuchen wir, auf dem Korrespondenzweg mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners eine Einigung zu erzielen. Sollte eine solche nicht oder unangemessen lange nicht zustande kommen, machen wir Ihre Ansprüche unverzüglich gerichtlich geltend.

Sowohl im Bemühen um eine gütliche Einigung als auch in Prozessen bei Gericht spielen Beweise eine zentrale Rolle. Achten Sie daher darauf, dass bereits an der Unfallstelle ausreichend Lichtbilder angefertigt werden. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, empfehlen wir, immer einen Fotoapparat im Fahrzeug mitzuführen und die Unfall-Endstellung festzuhalten, bevor die Fahrzeuge verstellt werden. Wir empfehlen weiters, noch an der Unfallstelle Namen und Adressen allfälliger unbeteiligter Zeugen zu notieren.

Bei Unfällen mit Verletzten findet automatisch ein Strafverfahren gegen jenen Lenker statt, den die Staatsanwaltschaft für verantwortlich hält. Wir übernehmen auch ihre Vertretung im Strafverfahren und beraten Sie, ob es im Einzelfall sinnvoll ist, eine Diversion anzunehmen. Unter einer Diversion versteht man die mitunter eingeräumte Möglichkeit, ein Strafverfahren gegen sich zumeist durch Zahlung einer Geldbuße abzuwenden.

Wenn Sie der Geschädigte sind, können Sie sich als Privatbeteiligter einem Strafverfahren gegen ihren Unfallgegner anschließen und ihre Ansprüche zum Teil bereits im Strafverfahren geltend machen. Auch hier übernehmen wir gerne ihre Vertretung vor Gericht, um ihre Interessen bereits im Strafverfahren zu wahren.