Strafrecht

Das Strafrecht stellt bestimmte Rechtsgüter, die für ein geordnetes menschliches Zusammenleben unentbehrlich sind, unter besonderen Schutz. Verstöße dagegen werden je nach Handlungsunwert als Vergehen oder als Verbrechen bezeichnet.

Die meisten Delikte des Strafrechts sind Offizialdelikte, die nach einer erfolgten Anzeige oder nach Bekanntwerden eines strafrechtlichen Tatbestandes von Amts wegen verfolgt werden müssen.

Als Ankläger tritt in diesen Fällen im Unterschied zum Zivilrecht der Staat selbst auf, vertreten durch die Staatsanwaltschaft vor den Landesgerichten oder die Bezirksanwaltschaft vor den Bezirksgerichten. Im Falle einer Verurteilung erwarten einen Beschuldigten Geld- und/oder Freiheitsstrafen, wobei die Geldstrafen ausschließlich dem Staat zufließen.

Häufig kommt bereits den Aussagen im Vorfeld des eigentlichen Strafprozesses große Bedeutung zu. Wir vertreten Sie sowohl bei Vernehmungen vor der Polizei als auch in den Verfahren vor den Gerichten. Durch Akteneinsicht können wir Sie über die Ihnen vorgeworfenen Straftaten und vorhandenen Beweismittel unterrichten und Sie entsprechend auf den Prozess vorbereiten. Gerade im Strafverfahren ist es besonders wichtig, entsprechende Anträge zu stellen und ist die rechtzeitige Beiziehung eines Rechtsanwaltes für eine Erfolg versprechende Strafverteidigung unumgänglich.

Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit einer Diversion. Darunter versteht man die dem Beschuldigten vor einem Strafprozess angebotene Möglichkeit, sich zumeist gegen Bezahlung einer Geldbuße ein Strafverfahren und eine mögliche Vorstrafe zu ersparen. Aus den bisherigen Erfahrungen ist es für den Beschuldigten häufig günstiger, eine Diversion nicht anzunehmen.

Seit 01.01.2006 können unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische Personen (Verbände) wie vor allem Personengesellschaften (OHG, KG, OEG, KEG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) strafrechtlich belangt werden. Verbandsstrafen haben primär den Zweck der Schadensgutmachung und sollen daneben den Verband in Hinkunft zu rechtstreuem Verhalten anhalten.

Wenn Sie durch eine Straftat einer anderen Personen geschädigt wurden, haben Sie die Möglichkeit, sich einem Strafverfahren gegen den Täter als Privatbeteiligter anzuschließen. Damit können Sie Ihre zivilrechtlichen Ansprüche zum Teil bereits im Strafverfahren durchsetzen, was im Falle einer Verurteilung eine zivilrechtliche Geltendmachung erleichtert.