Mietrecht und Pachtrecht

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Vermieter als Vorlage für die Errichtung von Mietverträgen gerne Vertragsmuster (z.B. aus dem Internet) oder früher verwendete Verträge heranziehen. Kaum ein anderes Rechtsgebiet ändert sich jedoch derart häufig wie das Mietrecht. Ein äußerst kompliziertes und für Nicht-Fachleute undurchschaubares gesetzliches Regelwerk ist entstanden. Die Verwendung von Musterverträgen aus dem Internet, deren Alter und Herkunft oft unklar sind, ist daher nicht empfehlenswert.

Gesetzwidrige Vertragsbestimmungen können weitreichende finanzielle Folgen nach sich ziehen und mitunter dazu führen, dass ein Mietvertrag auf unbestimmte Zeit entsteht. Einem Vermieter ist es dann nahezu unmöglich, einen Vertrag zu kündigen, auch wenn er den Mietgegenstand (die Wohnung, das Geschäft, das Firmenareal usw.) für sich selbst benötigt.

Aus diesem Grund ist eine kompetente rechtliche Beratung notwendig. Wir sind Ihnen behilflich, Miet- und Pachtverträge unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage zu errichten. Darüber hinaus können sich sowohl Vermieter und Verpächter als auch Mieter und Pächter bei Störungen im Miet- bzw. Pachtverhältnis, bei Problemen mit der Hausverwaltung oder bei Ungereimtheiten in der Betriebskostenabrechnung an uns wenden.