Lebensgemeinschaften

Entgegen der vielfach vorherrschenden Meinung sind Lebensgemeinschaften in Österreich der Ehe nicht gleichgestellt.

Dies kann vor allem dann zu zahlreichen rechtlichen Problemen führen, wenn Lebenspartner gemeinsames Vermögen erwerben. Gerade in diesem Rechtsbereich ist daher die Notwendigkeit einer fairen vertraglichen Regelung etwa hinsichtlich Versorgung, Wohnungsrechten, Vermögensaufteilung oder Erbrecht besonders groß.

Wir als Rechtsanwälte sehen unsere Aufgabe darin, Sie zunächst ausführlich zu beraten. Beim Verfassen eines Vertrages sind wir behilflich, dass er die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen beider Partner berücksichtigt.