Führerscheinrecht und Verwaltungsstrafrecht

Bei Fahren im alkoholisierten Zustand und bei sonstigen schweren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann es zur Verhängung von Verwaltungsstrafen bis hin zum Entzug des Führerscheins kommen. Im Verwaltungsstrafverfahren (Strafverfügung, Anonymverfügung, usw.) vertreten wir Ihre Interessen vor den Verwaltungsbehörden. Wenn nötig bis zum Verwaltungsgerichtshof.