Erbrecht und Testament

Selbst in vermeintlich intakten Familien sind langwierige Streitigkeiten um das Erbe keine Seltenheit. Dies lässt sich durch rechtzeitige Verfügungen zu Lebzeiten verhindern: durch Schenkungen, Erbverträge oder Errichtung eines Testamentes. Ein Testament kann zu Lebzeiten jederzeit abgeändert oder ergänzt werden. Im Todesfall gilt die jeweils jüngste Version.

Wir helfen Ihnen, formgerecht jene Verfügung zu errichten, die Ihren Wünschen und Ihrer Familien- und Vermögenssituation entspricht und zugleich am geeignetsten ist. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass nächste Angehörige nur bei äußerst schwerwiegenden Gründen übergangen werden können. Ihnen steht jedenfalls ein Teil der Erbschaft, der sogenannte Pflichtteil, zu.

Bei Schenkungen ist zu beachten, dass sie schon zu Lebzeiten mitunter angefochten werden können. Um kostspielige Streitigkeiten vor und nach dem Tod zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, sich schon frühzeitig Gedanken zur Erbschaft zu machen und kompetente rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Bei Wunsch besteht die Möglichkeit, sein Testament im gesamtösterreichischen Testamentsregister eintragen zu lassen. Dies hat den Vorteil, dass jeder Notar in ganz Österreich bei Abwicklung einer Verlassenschaft online darauf zugreifen und das Testament so nicht verloren gehen oder auf irgendeine Weise verschwinden kann.