Bankenrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Kerle, Aigner & Pichler zählt auch zahlreiche Banken und Kreditinstitute zu ihren Klienten. Wir sind daher mit den Rechtsverhältnissen des Bankengeschäfts sowohl aus Sicht der Banken als auch aus Sicht der Bankkunden vertraut. Wir begleiten Bankkunden auf Wunsch auch gerne zu Verhandlungen bzw. Gesprächen mit Bankangestellten, um Ihre rechtliche Position mit unserem Fachwissen bestmöglich zu vertreten.

Im Bereich des Bankenrechts befassen wir uns mit sämtlichen kreditrechtlichen Angelegenheiten, mit Fragen der Vertragsgestaltung, mit der Durchsetzung bzw. Abwehr von Zahlungsansprüchen, mit Bürgschaften sowie anderen grundbücherlichen und außerbücherlichen Sicherheiten. Auch mit den Fragen einer Beraterhaftung im Zusammenhang mit Bank-und Wertpapiergeschäften bzw. im Verhältnis zu Vermögensberatern sind wir immer wieder konfrontiert und helfen Ihnen dabei die Situation richtig einzuschätzen und die zielführenden rechtlichen Maßnahmen zu ergreifen.