Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ein Sonderrecht der unselbständig Erwerbstätigen. Es hat den primären Zweck, das ökonomische und soziale Ungleichgewicht zwischen Arbeitnehmerin und Arbeitgebern auszugleichen.

Das Arbeitsrecht ist in Arbeitsvertrags-, Arbeitnehmerschutz- und kollektives Arbeitsrecht gegliedert.

Das Arbeitsvertragsrecht regelt die Vertragsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in. Das Arbeitnehmerschutzrecht enthält die Rechtsvorschriften zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit der Arbeitnehmer/innen bei der Ausübung ihrer Arbeit. Das kollektive Arbeitsrecht umfasst die Bestimmungen des Kollektivvertrags, der betrieblichen Mitbestimmung des Betriebsrates sowie der Betriebsvereinbarungen.

Die arbeitsrechtliche Gesetzgebung ist durch zahlreiche Sondergesetze geprägt. Zugunsten besonders schützenswerter Arbeitnehmergruppen (z.B. Schwangere, Mütter, Eltern, Behinderte, Präsenzdiener, Betriebsratsmitglieder) existieren eigene Regelungen. Arbeitsbeschränkungen bestehen sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Frauen (Nachtarbeit). Je nach Branche gibt es außerdem unterschiedliche Bestimmungen, die das Mindestentgelt, die Arbeitszeit und den Urlaubsanspruch betreffen.

Ein wichtiger Bereich des Arbeitsrechtes sind die gesetzlichen Regelungen über die Beendigungsmöglichkeiten eines Arbeitsverhältnisses: Kündigung, Entlassung und Austritt und daraus resultierenden Folgen (z.B. Kündigungsentschädigung, Abfertigung).

Beim Arbeitsrecht handelt es sich daher um eine vielschichtige Spezialmaterie und sollten Sie sich daher in diesem Bereich nur Spezialisten anvertrauen. In unserer Kanzlei ist RA Mag. Gerd Pichler als ausgewiesener Arbeitsrecht-Spezialist tätig. RA Mag. Gerd Pichler hat einen Gutteil seiner praktischen Ausbildung zum Rechtsanwalt in einer auf Arbeitsrecht hochspezialisierten Kanzlei absolviert. Beide genießen daher einen ausgezeichneten Ruf als Arbeitsrechtsexperten und zählen neben führenden Unternehmen auch zahlreiche Arbeitnehmer zu ihren Klienten. RA Mag. Gerd Pichler hält zudem auch Vorträge zu diesem Rechtsgebiet.