Sollten Sie nicht automatisch weitergeleitet werden, klicken Sie bitte hier. www.ra-kap.at ist auf www.firma.at eingetragen. Rechtsanwaltskanzlei Kerle, Aigner & Pichler. Unser Team setzt sich zusammen aus vier sowohl erfahrenen als auch jungen, engagierten Rechtsanwälten, die bereits seit Jahren in dieser Kanzlei tätig sind. Diese Mischung und die eingespielte Struktur unserer Kanzlei ermöglichen es uns, Sie in einem breiten Spektrum juristischer Tätigkeitsbereiche kompetent und umfassend zu beraten und Sie vor allen Gerichten und Behörden zu vertreten.Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass der persönliche Kontakt mit unseren Klienten nicht zu kurz kommt. Wir verstehen uns als Dienstleistungsunternehmen, in dem der Mensch bzw. das Unternehmen im Mittelpunkt steht.
Die heutige Rechtsanwaltskanzlei Kerle, Aigner & Pichler ist eine renommierte und alteingesessene Rechtsanwaltskanzlei in Innsbruck. RA Dr. Walter Hofbauer hat die Kanzlei im Jahr 1955 gegründet. 1978 trat RA Dr. Walter Kerle der Kanzlei als Partner bei. Er führte sie nach der Pensionierung von RA Dr. Walter Hofbauer Anfang 1996 alleine weiter. Mitte 1996 schloss sich RA Mag.rer.soc.oec. Dr. Hansjörg Pichler als Regiepartner an. Schließlich wurden 2005 RA Dr. Stefan Aigner und 2006 RA Dr. Thomas Kerle weitere Partner. Die Kanzlei präsentiert sich nunmehr in neuem Gesicht. Auch die Kanzleiräumlichkeiten im Palais Sarnthein in der Maria-Theresien-Straße im Herzen von Innsbruck spiegeln die Philosophie dieser Kanzlei deutlich wieder: Altbewährtes mit Neuem zu einer Einheit zu verbinden.
Die Philosophie unseres Teams ist einfach. Wir wollen Sie nicht nur als einmalige Klienten gewinnen, sondern mit Ihnen in einer dauerhaften Partnerschaft zusammenarbeiten. Wir wollen Sie in den zahlreichen juristischen Angelegenheiten ihres Berufs- und ihres Privatlebens tatkräftig und erfolgreich unterstützen. Die Auswahl des richtigen Rechtsanwalts ist Vertrauenssache. Vertrauen ist die Grundlage für eine fruchtbare Zusammenarbeit und für Erfolg.
Honorar: Wir sind ständig bemüht, unseren Klienten individuelle Problemlösungen zu bieten und Ihre Interessen mit persönlichem Einsatz bestmöglich durchzusetzen. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes macht sich nicht nur im Prozess bei Gericht, sondern bereits im Vorfeld bezahlt. Fehler, die zu hohen Folgekosten führen, sind vermeidbar.Das Honorar von Rechtsanwälten ist für Klienten oft schwer nachvollziehbar, da unklare Vorstellungen über die Art der Berechnung bestehen und der Arbeitsaufwand häufig nicht richtig eingeschätzt werden kann.
Tarife und Richtlinien: Das Honorar eines Rechtsanwalts errechnet sich nach dem Rechtsanwalts-Tarifgesetz (RATG), nach den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) und nach dem Notariats-Tarifgesetz (NTG). Diese Richtlinien regeln bis ins Detail, für welche Leistung welches Honorar gebührt. Als Grundsatz gilt, dass sich das Honorar nach dem Streitwert - das ist der Wert ihres bzw. des gegnerischen Anspruchs - richtet. Je höher der Streitwert, desto höher das entsprechende tarifliche Honorar. Im zivilgerichtlichen Verfahren hat jede Prozesspartei den eigenen Prozessaufwand grundsätzlich zunächst selbst zu tragen. Endet ein Prozess in vollem Umfang erfolgreich, hat der Prozessgegner sämtliche Kosten zu erstatten. Bei einem Teilerfolg wird diese Erstattung anteilsmäßig berechnet. Häufig verfügen Klienten über Rechtsschutz- bzw. Haftpflichtversicherungen. Sie mindern das Prozesskostenrisiko bis hin zur Übernahme sämtlicher Kosten (Kosten des eigenen und gegnerischen Anwalts, Gerichtsgebühren, Sachverständigengebühren usw.) bei einer Prozessniederlage. Die meisten Versicherungsverträge bieten die Möglichkeit, den Anwalt frei zu wählen. Wenn Sie uns mit einer juristischen Aufgabe betrauen, klären wir im Vorfeld die Art und den Umfang Ihrer Versicherung ab. Wir holen von Ihrer Versicherung eine verbindliche schriftliche Deckungszusage ein. In anderen Verfahren sehen die Gesetze zum Teil keinen oder nur einen eingeschränkten Kostenersatz durch den Prozessgegner vor. Auch darüber klären wir Sie beim Erstgespräch auf. Bei Gerichtsverfahren und außergerichtlichen Verhandlungen lassen sich der Aufwand und damit die Kosten einer Vertretung im Vorfeld schwer bis überhaupt nicht vorhersagen. Sie hängen z.B. davon ab, wie viele Verhandlungen nötig sind, ob die Notwendigkeit besteht, Sachverständige hinzuzuziehen und wie hoch deren Kosten sind, oder wie viele Gespräche, Schreiben, Telefonate usw. der Anwalt in Ihren Anliegen zu führen hat.
Honorarvereinbarung: Die tarifmäßige Abrechnung ist im Allgemeinen die fairste Art der Abrechnung. In bestimmten Rechtsangelegenheiten bieten wir auch die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar oder ein Honorar nach Stundensatz zu vereinbaren. Bei Vertragsgestaltungen und sonstigen Leistungen, deren Umfang bereits zu Beginn unserer Vertretung feststeht, halten wir eine tarifmäßige Abrechnung gegenüber unseren Klienten nicht für ganz fair. In diesen Fällen ist eine Pauschalierung des Honorars eine gerechte Alternative. In wirtschaftlichen Angelegenheiten (z.B. Vertragsverhandlungen, laufende Rechtsberatungen, Rechtsgutachten) macht es unter Umständen Sinn, ein Honorar nach einem bestimmten Stundensatz zu vereinbaren. Wenn keine Honorarvereinbarung getroffen wurde, wird der Abrechnung das tarifmäßige Honorar zugrunde gelegt.
Erstgespräch: Das Erstgespräch ist unverbindlich. Es dient grundsätzlich dazu, mit Ihnen das Problem allgemein zu erörtern und Sie über die rechtliche Situation aufzuklären. Wir nehmen uns bereits ausreichend Zeit für Ihre Anliegen und Probleme. Nicht jedoch dient dieses Erstgespräch dazu, umfangreiche Unterlagen auf ihren Inhalt zu prüfen. Im Falle einer Beauftragung finden die Kosten dieses Erstgesprächs bei einer späteren Abrechnung keine Berücksichtigung. Es ist somit kostenlos. Sollte es bei einem Erstgespräch bleiben, können Sie in den meisten Fällen diese Beratung im Rahmen eines Rechtsschutzvertrages mit Ihrer Versicherung abrechnen. Für den Fall, dass Sie keinen Beratungsrechtsschutz genießen, haben wir uns einer Aktion der Tiroler Rechtsanwaltskammer angeschlossen. Wir verrechnen Ihnen für ein einstündiges Beratungsgespräch lediglich einen Betrag von € 120,- (inkl. 20% Ust.).
Honorardumping: Wir sind keine Rechtsanwaltskanzlei, die Honorardumping betreibt. Unsere Klienten erwarten zu Recht eine ordentliche und engagierte Leistung und erhalten sie auch. Zur Sicherung der Qualität unserer Arbeit sind ständige Weiterbildung, viel persönliches Engagement und ein enormer Zeitaufwand notwendig. In unserer modernen Kanzlei aktualisieren wir ständig die Bibliothek. Höchste Effizienz erreichen wir mit modernsten Kommunikationstechniken. Wird bei einem dieser Elemente gespart, so wirkt sich dies unweigerlich auf die Qualität der Arbeit und das Ergebnis aus.
Sekretariat: Unser juristisches Team unterstützen im Sekretariat Frau Angelika Chihaoui, Frau Rita Sonnweber und Frau Ruth Bindra. Die drei Damen sind äußerst kompetent und freundlich im Umgang mit unseren Klienten. Sie haben Freude an ihrer Arbeit. Durch ihre jahrelange Tätigkeit in Rechtsanwaltskanzleien können Sie Ihnen oftmals auch ohne Rücksprache weiterhelfen, wenn wir telefonisch gerade nicht erreichbar sind.
Angelika Chihaoui: ist unsere „freundliche Stimme“ am Telefon. Sie ist für die Terminkoordination verantwortlich und sie ist für die interne Buchhaltung und den Geldverkehr zuständig. Zusammen mit Frau Sonnweber empfängt sie die Klienten in unserer Kanzlei. Durch ihre Ausbildung an der Handelsschule verfügt sie über Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und Grundkenntnisse in Französisch. Im Laufe der Jahre hat sie sich zusätzlich Grundkenntnisse der arabischen Sprache angeeignet.
Rita Sonnweber: ist bereits seit Jahren in unserer Kanzlei tätig. Sie unterstützt Frau Chihaoui bei der Terminkoordination, den Telefonaten und am Empfang unserer Kanzlei. Sie erledigt zusammen mit Frau Bindra die Korrespondenz für alle Anwälte, kümmert sich insbesondere um die Abwicklung von Verträgen und erledigt die Behördengänge für die Kanzlei. Durch ihre Ausbildung am Gymnasium und der Fremdenverkehrsfachschule besitzt sie Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und Grundkenntnisse in Französisch und Italienisch.
Ruth Bindra: arbeitet ebenfalls seit Jahren als Kanzleiassistentin für unser Team. Sie erledigt zusammen mit Frau Sonnweber die gesamte Korrespondenz der Anwälte. Sie ist halbtägig beschäftigt und ausgebildete Versicherungskauffrau. Sie unterstützt nach Kräften ihre beiden Kolleginnen im Sekretariat. Fremdsprachkenntnisse besitzt sie in Englisch.
Lagebeschreibung: Unsere Kanzlei ist genau an der Ecke Salurnerstraße / Maria-Theresien-Straße nahe der Triumphpforte im ersten Stock des Palais Sarnthein gegenüber dem Hotel Goldene Krone gelegen. Der Eingang (schmiedeeisernes Tor) zum Palais befindet sich von der Triumphpforte aus in Blickrichtung Norden auf der rechten Seite der Maria-Theresien-Straße auf Höhe der dortigen Bushaltestelle.
Öffentliche Verkehrsmittel: Unsere Kanzlei ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln problemlos zu erreichen. Neben den IVB-Linien F und R (Haltestelle Maria-Theresien-Straße) bieten sich die Straßenbahnlinie 3 sowie die Stubaitalbahn (Haltestelle Triumphpforte) an. Vom Hauptbahnhof ist die Triumphpforte ca. 5 Gehminuten entfernt.
Pkw: Neben den zahlreichen Parkplätzen in der Kurzparkzone bieten sich auch Parkmöglichkeiten in der Casino- und der Landhaus-Parkgarage an. Von dort sind es nur wenige Meter bis zu unserer Kanzlei.
vertragsrecht: Beim Rechtsanwalt können sämtliche Verträge errichtet werden. Die Meinung, dies könne nur beim Notar geschehen, ist falsch. Für die Abrechnung gelten die gleichen Tarifsätze. Wir haben große Erfahrung mit Verträgen und errichten sie nach den individuellen Wünschen der Vertragspartner. Dies gilt sowohl für Liegenschafts-, Wohnungseigentums-, Kauf-, Schenkungs-, Übergabs- und Dienstbarkeitsverträge, als auch für Miet- und Pachtverträge. Wir regeln für Sie auch die Eintragung bzw. Löschung von Pfandrechten und Dienstbarkeiten und die Eintragung Ihres Eigentumsrechtes im Grundbuch. Wir sind Ihnen auch behilflich, einseitige Verfügungen zu errichten. In der Patientenverfügung z.B. halten Sie fest, ob und in welchem Umfang Sie nach einem schweren Unfall oder in schwerer Krankheit lebensverlängernde medizinische Maßnahmen wünschen. Die Patientenverfügung ist bedeutsam für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Meinung zu äußern. Sämtliche Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind Mitglieder des Treuhandverbandes der Tiroler Rechtsanwaltskammer. Damit haben Vertragspartner auch bei Zahlungsabwicklungen absolute Sicherheit (nähere Informationen dazu unter www.tirolerrak.at).
bau- und bauträgerrecht: Zu unseren Klienten zählen insbesondere Bauträger. Für sie errichten wir Verträge nach dem Bauträgervertragsgesetz und wickeln Bauprojekte in juristischer Hinsicht ab. Am Bau kommt es immer wieder zu Mängeln, die zum Teil erhebliche Auswirkungen haben und Schäden nach sich ziehen. Als Vertreter von Bauherrn oder Professionisten liegt unser Hauptinteresse zunächst darin, die Ursache von Mängeln und Schäden zu ergründen und eine rasche Behebung herbeizuführen. Kostspielige und langwierige Bauprozesse lassen sich damit vielfach vermeiden. Auch das Wege- bzw. Notwegerecht zählt zu den Tätigkeitsbereichen unserer Kanzlei. Als Rechtsvertreter mehrerer Gemeinden setzen wir uns auch für die Interessen der Allgemeinheit ein.
ehe- , scheidungs- und familienrecht: In diesem verständlicherweise von starken Emotionen geprägten Rechtsbereichen helfen wir Ihnen, Ihre Ansprüche und Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor den staatlichen Gerichten durchzusetzen. Gerade Scheidungsverfahren können erfahrungsgemäß lange dauern und für die Beteiligten sehr belastend sein. Aus diesem Grund bemühen wir uns in diesem sensiblen und sehr persönlichen Bereich besonders, Ihren Interessen gerecht zu werden und zunächst auch die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Scheidung abzuwägen. Speziell die Scheidung einer Ehe bringt zahlreiche darüber hinausgehende Fragen mit sich. In Notsituationen ist es häufig erforderlich, sehr rasch einstweilige Maßnahmen wie eine Wegweisung bzw. einstweiligen Unterhalt durchzusetzen. Im Anschluss an eine Scheidung geht es vor allem um finanzielle Fragen wie zB. die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens sowie der Ersparnisse und die Festsetzung eines allfälligen Unterhalts. Mitunter kann es aus pensionsrechtlichen Gründen für Sie auch ratsamer sein, von einer Ehescheidungsklage vorerst abzusehen. Auch die Obsorge von Kindern, das Besuchsrecht sowie Unterhalts- bzw. Sonderbedarfsansprüche der Kinder fallen in diesen Rechtsbereich.
lebensgemeinschaften: Entgegen der vielfach vorherrschenden Meinung sind Lebensgemeinschaften in Österreich der Ehe nicht gleichgestellt. Dies kann vor allem dann zu zahlreichen rechtlichen Problemen führen, wenn Lebenspartner gemeinsames Vermögen erwerben. Gerade in diesem Rechtsbereich ist daher die Notwendigkeit einer fairen vertraglichen Regelung etwa hinsichtlich Versorgung, Wohnungsrechten, Vermögensaufteilung oder Erbrecht besonders groß. Wir als Rechtsanwälte sehen unsere Aufgabe darin, Sie zunächst ausführlich zu beraten. Beim Verfassen eines Vertrages sind wir behilflich, dass er die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen beider Partner berücksichtigt.
schadenersatz- und gewährleistungsrecht: Das Schadenersatzrecht ist ein sehr breites Tätigkeitsfeld und ist grundsätzlich jeder berechtigt, vom Schädiger den Ersatz des Schadens zu fordern, welchen ihm dieser schuldhaft zugefügt hat. Die Haftung des Schädigers kann sich im Einzelfall aus einem Vertrag oder aus einem Delikt, dh. aus der Verletzung einer Verhaltenspflicht ergeben, die für jedermann gegenüber jedermann besteht. Neben Personenschäden sind vor allem Vermögens- und Sachschäden relevant. Spezialfälle des Schadenersatzrechtes stellen neben der Sachverständigen-, Gehilfen-, Wegehalter-, Tierhalter-, Amts-, Organ- und Staatshaftung z.B. auch die Haftung für Deliktsunfähige, für gefährliche Bauwerke, für sonstige gefährliche Sachen oder die Haftung des Wohnungsinhabers dar. Ein Schadenersatzanspruch verjährt im Regelfall innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Im Unterschied dazu versteht man unter Gewährleistung die bei entgeltlichen Verträgen gesetzlich vorgesehene Haftung des Schuldners für Mängel, welche die Leistung bei ihrer Erbringung aufweist. Dabei handelt es sich im Unterschied zu Schadenersatzrecht um eine verschuldensunabhängige Haftung für Sach- und Rechtsmängel. Von einem Sachmangel spricht man, wenn eine Sache die ausdrücklich vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften nicht aufweist. Ein Rechtsmangel liegt hingegen dann vor, wenn der Verkäufer dem Erwerber nicht jene rechtliche Position verschafft, die er ihm nach dem Vertrag verschaffen muss (z.B. lastenfreies Eigentum). Der Veräußerer ist zunächst zur Verbesserung bzw. zum Austausch aufzufordern, bevor eine Preisminderung geltend gemacht oder der gesamte Vertrag rückabgewickelt werden kann (Wandlung). Tritt ein Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe hervor, wird von Gesetz wegen vermutet, dass er bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war, was die Geltendmachung wesentlich erleichtert. Die Verjährungsfrist beträgt bei beweglichen Sachen 2 und bei unbeweglichen Sachen 3 Jahre. Diese Frist beginnt jedoch je nach Mangel unterschiedlich zu laufen. Es empfiehlt sich nach Auftreten eines Mangels unverzüglich tätig zu werden und rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Aufgrund unserer reichhaltigen Erfahrung in diesen Rechtsgebieten ist es uns möglich, Ihre Ansprüche rasch und effizient durchzusetzen, um möglicherweise nachfolgende Schäden gänzlich zu verhindern oder zumindest so gering wie möglich zu halten.
miet- und pachtrecht: Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Vermieter als Vorlage für die Errichtung von Mietverträgen gerne Vertragsmuster (z.B. Internet) oder früher verwendete Verträge heranziehen. Kaum ein anderes Rechtsgebiet ändert sich jedoch derart häufig wie das Mietrecht. Ein äußerst kompliziertes und für Nicht-Fachleute undurchschaubares gesetzliches Regelwerk ist entstanden. Gesetzwidrige Vertragsbestimmungen können weitreichende finanzielle Folgen nach sich ziehen und mitunter dazu führen, dass ein Mietvertrag auf unbestimmte Zeit entsteht. Einem Vermieter ist es dann nahezu unmöglich, einen Vertrag zu kündigen, auch wenn er den Mietgegenstand (die Wohnung, das Geschäft, das Firmenareal usw.) für sich selbst benötigt. Aus diesem Grund ist eine kompetente rechtliche Beratung notwendig. Wir sind Ihnen behilflich, Miet- und Pachtverträge unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage zu errichten. Darüber hinaus können sich sowohl Vermieter und Verpächter als auch Mieter und Pächter bei Störungen m Miet- bzw. Pachtverhältnis, bei Problemen mit der Hausverwaltung oder bei Ungereimtheiten in der Betriebskostenabrechnung an uns wenden.
verkehrs- und unfallrecht: Kein Verkehrsteilnehmer kann behaupten, sich noch nie in einer gefährlichen Situation befunden zu haben. In Zeiten ständig zunehmender Verkehrsdichte ist letztlich niemand vor einem Unfall gefeit. Nach Verkehrsunfällen entstehen vielfältige Ansprüche wie z.B. Reparaturkosten, Verdienstentgang oder Schmerzengeld. Nach einem persönlichen Gespräch mit Ihnen kümmern wir uns um die gesamte Abwicklung ihrer Unfallsangelegenheit und die Besichtigung ihres Fahrzeuges. Zunächst versuchen wir, auf dem Korrespondenzweg mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners eine Einigung zu erzielen. Sollte eine solche nicht oder unangemessen lange nicht zustande kommen, machen wir Ihre Ansprüche unverzüglich gerichtlich geltend. Sowohl im Bemühen um eine gütliche Einigung als auch in Prozessen bei Gericht spielen Sachverständigengutachten eine zentrale Rolle. Sie versuchen, Unfälle nachträglich zu rekonstruieren. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, empfehlen wir, immer einen Fotoapparat im Fahrzeug mitzuführen und die Unfall-Endstellung festzuhalten, bevor die Fahrzeuge verstellt werden. Wir empfehlen weiters, noch an der Unfallstelle Namen und Adressen allfälliger unbeteiligter Zeugen zu notieren. Bei Unfällen mit Verletzten findet automatisch ein Strafverfahren gegen jenen Lenker statt, den die Staatsanwaltschaft für verantwortlich hält. Wir übernehmen auch ihre Vertretung im Strafverfahren und beraten Sie, ob es im Einzelfall sinnvoll ist, eine Diversion anzunehmen. Unter einer Diversion versteht man die mitunter eingeräumte Möglichkeit, ein Strafverfahren zumeist durch Zahlung einer Geldbuße gegen sich abzuwenden. Wenn Sie der Geschädigte sind, können Sie sich als Privatbeteiligter einem Strafverfahren gegen ihren Unfallgegner anschließen und ihre Ansprüche zum Teil bereits im Strafverfahren geltend machen. Auch hier übernehmen wir gerne ihre Vertretung vor Gericht, um ihre Interessen bereits im Strafverfahren zu wahren.
führerschein- und verwaltungsstrafrecht: Bei Fahren im alkoholisierten Zustand und bei sonstigen schweren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann es zur Verhängung von Verwaltungsstrafen bis hin zum Entzug des Führerscheins kommen. Im Verwaltungsstrafverfahren (Strafverfügung, Anonymverfügung, usw.) vertreten wir Ihre Interessen vor den Verwaltungsbehörden. Wenn nötig bis zum Verwaltungsgerichtshof.
zivilrecht allgemein: Unter Zivilrecht oder Privatrecht versteht man ganz allgemein die Summe jener Normen, die die Beziehungen von Privatpersonen zueinander regeln. Dies stellt den Hauptbereich unserer Tätigkeit dar und existieren neben den zum Teil bereits einzeln angeführten Rechtsgebieten noch zahlreiche weitere Rechtsbereiche, von denen noch die Folgenden beispielsweise angeführt werden sollen:
insolvenzrecht: Die Tätigkeit als Masseverwalter in Konkurs- und Ausgleichsverfahren setzt neben der Eintragung in die Insolvenzverwalterliste vor allem Erfahrung und Kompetenz in wirtschaftlichen Angelegenheiten voraus. Durch die erfolgreiche Abwicklung zahlreicher Konkurse hat sich unsere Kanzlei auch auf diesem Gebiet einen Namen gemacht. Andererseits unterstützen wir Gläubiger bei der Anmeldung ihrer Forderungen in Firmen- und Privatkonkursen.
erbrecht und testament: Selbst in vermeintlich intakten Familien sind langwierige Streitigkeiten um das Erbe keine Seltenheit. Dies lässt sich durch rechtzeitige Verfügungen zu Lebzeiten verhindern: durch Schenkungen, Erbverträge oder Errichtung eines Testamentes. Ein Testament kann zu Lebzeiten jederzeit abgeändert oder ergänzt werden. Im Todesfall gilt die jeweils jüngste Version. Wir helfen Ihnen, formgerecht jene Verfügung zu errichten, die Ihren Wünschen und Ihrer Familien- und Vermögenssituation entspricht und zugleich am geeignetsten ist. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass nächste Angehörige nur bei äußerst schwerwiegenden Gründen übergangen werden können. Ihnen steht jedenfalls ein Teil der Erbschaft, der sogenannte Pflichtteil, zu. Bei Schenkungen ist zu beachten, dass sie schon zu Lebzeiten mitunter angefochten werden können. Um kostspielige Streitigkeiten vor und nach dem Tod zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, sich schon frühzeitig Gedanken zur Erbschaft zu machen und kompetente rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Bei Wunsch besteht die Möglichkeit, sein Testament im gesamtösterreichischen Testamentsregister eintragen zu lassen. Dies hat den Vorteil, dass jeder Notar in ganz Österreich bei Abwicklung einer Verlassenschaft online darauf zugreifen und das Testament so nicht verloren gehen oder auf irgendeine Weise verschwinden kann.
arbeitsrecht: Das Arbeitsrecht ist ein Sonderrecht der unselbständig Erwerbstätigen. Es hat den primären Zweck, das ökonomische und soziale Ungleichgewicht zwischen Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in auszugleichen. Das Arbeitsrecht ist in Arbeitsvertrags-, Arbeitnehmerschutz- und kollektives Arbeitsrecht gegliedert. Das Arbeitsvertragsrecht regelt die Vertragsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in. Das Arbeitnehmerschutzrecht enthält die Rechtsvorschriften zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit der Arbeitnehmer/innen bei der Ausübung ihrer Arbeit. Das kollektive Arbeitsrecht umfasst die Bestimmungen des Kollektivvertrags, der betriebliche Mitbestimmung des Betriebsrates sowie der Betriebsvereinbarungen. Die arbeitsrechtliche Gesetzgebung ist durch zahlreiche Sondergesetze geprägt. Zugunsten besonders schützenswerter Arbeitnehmergruppen (z.B. Schwangere, Mütter, Eltern, Behinderte, Präsenzdiener, Betriebsratsmitglieder)existieren eigene Regelungen. Arbeitsbeschränkungen bestehen sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Frauen (Nachtarbeit). Je nach Branche gibt es außerdem unterschiedliche Bestimmungen, die das Mindestentgelt, die Arbeitszeit und den Urlaubsanspruch betreffen. Ein wichtiger Bereich des Arbeitsrechtes sind die gesetzlichen Regelungen über die Beendigungsmöglichkeiten eines Arbeitsverhältnisses: Kündigung, Entlassung und Austritt und daraus resultierenden Folgen z.B. für die Abfertigung. In diesem Fachbereich betreut Sie in unserer Kanzlei vornehmlich RA Mag.Dr. Hansjörg Pichler, der durch seine jahrelange Tätigkeit in der Arbeiterkammer die nötige Erfahrung mitbringt, Sie vor den Arbeits- und Sozialgerichten wirksam zu vertreten.
gesellschafts- und wirtschaftsrecht: Bereits die kleinste unternehmerische Tätigkeit zusammen mit zumindest einer weiteren Person erfordert im heutigen Wirtschaftsleben neben klaren vertraglichen Regelungen umfangreiche Kenntnisse des Gesellschaftsrechts. Schon bei der Gründung eines Unternehmens sollten Sie sich beraten lassen, um die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen zu finden. Neben Personengesellschaften wie OHG, KG, OEG oder KEG sind Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG mögliche Gesellschaftsformen. Bereits bei der Vertragsgestaltung sollten mögliche Konfliktfälle und allfällige Ausstiegsszenarien mitbedacht werden. Wir erstellen praktikable und lösungsorientierte Verträge. Sie sollen Ihnen von Beginn an die Möglichkeit bieten, sich ausschließlich auf Ihr Geschäft und Ihren Erfolg zu konzentrieren. Konkurrenz belebt das Geschäft. Trotzdem ist ein fairer und leistungsgerechter Wettbewerb sicher zu stellen und es gilt Erfindungen, Ideen und sonstige geistige Schöpfungen zu schützen. Im Bereich dieses so genannten gewerblichen Rechtsschutzes haben insbesondere das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie das Patent-, Markenschutz- und Urheberrecht Bedeutung erlangt. In Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite. Wir unterstützen Sie, die Position Ihres Unternehmens im Wirtschaftsleben zu behaupten und sich vor unlauteren Mitteln der Konkurrenz rechtlich zu schützen.
versicherungsrecht: Versicherungen berühren nahezu jeden Bereich des täglichen Lebens. Es fällt oft schwer, den Überblick zu bewahren. Neben Rechtschutz- und Haftpflichtversicherungen existiert eine Vielzahl verschiedener Versicherungen wie z.B. Unfall-, Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen. Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung von Versicherungsfällen und setzen Ihre Interessen - wenn notwendig - auch gerichtlich durch.
vereinsrecht: Das Vereinsgesetz verfügt weitreichende Sorgfaltspflichten für Vereinsorgane gegenüber dem Verein. Das kann mitunter selbst bei ehrenamtlicher Tätigkeit zu einer persönlichen Haftung von Funktionären führen. Neben der Information und Aufklärung von Funktionären über Rechte und Pflichten erstellen wir Vereinsstatuten, die auf die speziellen Anforderungen eines Vereins und dessen Mitgliederstruktur abgestimmt sind. Vereine haben bei der Durchführung von Veranstaltungen Sorgfalt walten zu lassen. Es gibt Möglichkeiten, den Verein, seine Funktionäre und Mitglieder versichern zu lassen. Wir vertreten Vereine oder deren Funktionäre im Streitfall bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen vor den staatlichen Gerichten oder gegenüber der Vereinsbehörde.
strafrecht: Das Strafrecht stellt bestimmte Rechtsgüter, die für ein geordnetes menschliches Zusammenleben unentbehrlich sind, unter besonderen Schutz. Verstöße dagegen werden je nach Handlungsunwert als Vergehen oder als Verbrechen bezeichnet. Die meisten Delikte des Strafrechts sind Offizialdelikte, die nach einer erfolgten Anzeige oder nach Bekanntwerden eines strafrechtlichen Tatbestandes von Amts wegen verfolgt werden müssen. Als Ankläger tritt in diesen Fällen im Unterschied zum Zivilrecht der Staat selbst auf, vertreten durch den Staatsanwalt vor den Landesgerichten oder den Bezirksanwalt vor den Bezirksgerichten. Im Falle einer Verurteilung erwarten einen Beschuldigten Geld- und/oder Freiheitsstrafen, wobei die Geldstrafen ausschließlich dem Staat zufließen. Häufig kommt bereits den Aussagen im Vorfeld des eigentlichen Strafprozesses große Bedeutung zu. Wir vertreten Sie sowohl bei Vernehmungen vor der Polizei als auch in den Verfahren vor den Gerichten. Durch Akteneinsicht können wir Sie über die Ihnen vorgeworfenen Straftaten und vorhandenen Beweismittel unterrichten und Sie entsprechend auf den Prozess vorbereiten. Gerade im Strafverfahren ist es besonders wichtig, entsprechende Anträge zu stellen und ist die rechtzeitige Beiziehung eines Rechtsanwaltes für eine Erfolg versprechende Strafverteidigung unumgänglich. Als Geschädigter haben Sie außerdem die Möglichkeit, sich einem Strafverfahren gegen den Täter als Privatbeteiligter anzuschließen. Damit können Sie Ihre Ansprüche zum Teil bereits im Strafverfahren durchsetzen, was im Falle einer Verurteilung eine zivilrechtliche Geltendmachung erleichtert. Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit einer Diversion. Darunter versteht man die dem Beschuldigten vor einem Strafprozess angebotene Möglichkeit, sich zumeist gegen Bezahlung einer Geldbuße ein Strafverfahren und eine mögliche Vorstrafe zu ersparen. Aus den bisherigen Erfahrungen ist es für den Beschuldigten häufig günstiger, eine Diversion nicht anzunehmen. Seit 01.01.2006 können unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische Personen (Verbände) wie vor allem Personengesellschaften (OHG, KG, OEG, KEG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) strafrechtlich belangt werden. Verbandsstrafen haben primär den Zweck der Schadensgutmachung und sollen daneben den Verband in Hinkunft zu rechtstreuem Verhalten anhalten.
inkasso- und exekutionsrecht: In diesem Tätigkeitsbereich unterstützen wir Gläubiger aus verschiedensten Wirtschaftsbranchen, aber auch Privatpersonen bei der Geltendmachung fälliger Forderungen. Häufig bewirkt bereits ein Mahnschreiben unserer Rechtsanwaltskanzlei ein Umdenken bei Schuldnern. Wenn nicht, setzen wir Ihre Ansprüche zunächst gerichtlich und schließlich im Exekutionsweg durch. Bei allen Schritten behalten wir jedoch stets die Wirtschaftlichkeit weiterer Betreibungen im Auge. Schon bisher war es uns durch eine gewisse Hartnäckigkeit möglich, zahlreichen Gläubigern zu ihrem Geld zu verhelfen.
produkthaftungsrecht: Unter Produkthaftung ist die schadenersatzrechtliche Verantwortlichkeit des Herstellers für sein Erzeugnis zu verstehen. Neben dem Hersteller eines Produktes haftet auch der Importeur in den Europäischen Wirtschaftsraum für Personen- und Sachschäden, die auf Fehler des Produktes zurückzuführen sind. Die Wirtschaft wird zunehmend international. Große Firmen lassen aus finanziellen Gründen immer mehr Produkte zur Gänze oder zum Teil in sogenannten Billigländern mit niedrigem Sicherheitsniveau herstellen. Die Gefahren, die von fehlerhaften Erzeugnissen ausgehen, häufen sich. Um im Schadensfall gerüstet zu sein und die Nachforschungen zu erleichtern, empfehlen wir, die Verpackung, die Rechnung, die Gebrauchsanweisung und das fehlerhafte Produkt aufzubewahren und Schäden durch Fotos zu dokumentieren. Wir helfen Ihnen bei der Geltendmachung berechtigter Ansprüche und geben Ihnen Auskunft, ob sie vor den österreichischen Gerichten oder nur im Ausland durchgesetzt werden können.
nachbarschaftskonflikte: Probleme in der Nachbarschaft gibt es, seit Menschen sesshaft sind. Gerade in diesem Rechtsbereich ist sehr viel Feingefühl gefragt. Streitigkeiten mit Nachbarn schaukeln sich häufig auf und beeinträchtigen nachhaltig die Lebensqualität. Zum Streit führen am häufigsten Bäume und Pflanzen, die den Lichteinfall oder die Aussicht beeinträchtigen, deren Wurzeln und Äste auf das Grundstück des Nachbarn hinüberreichen oder die wegen ihres Alters sogar eine ernsthafte Gefahr darstellen. Daneben spielen Immissionen aller Art (z.B. Lärm, Geruchsbelästigung, Verschmutzung, Ableitung von Regenwasser, unzulässige Schneeablagerungen) eine große Rolle, ganz abgesehen von den Problemen mit Zufahrten, Überbauten und Abstellplätzen. Wir klären Sie über ihre rechtliche Situation auf. Wir versuchen zunächst ihren Nachbarn zu einer vernünftigen Lösung im Sinne eines guten weiteren Zusammenlebens zu bewegen. Wenn das nicht möglich ist oder die Fronten bereits derart verhärtet sind, dass außergerichtliche Handlungen nicht zum Ziel führen, vertreten wir ihre Position nachdrücklich vor Schlichtungsbehörden oder den Gerichten.
reiserecht: Immer wieder entsprechen Leistungen, die Reise- und Urlaubsanbieter anpreisen, nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Der Ärger darüber ist verständlich. Vor allem, wenn die Reise viel Geld gekostet hat oder der erhoffte Erholungswert gleich null war. Wir empfehlen, sich bereits vor Ort zur Wehr zu setzen, auftretende Mängel schriftlich beim Vertreter des Veranstalters vor Ort zu reklamieren und sich dies - wenn möglich - durch eine Unterschrift bestätigen zu lassen. Je besser die Mängel dokumentiert werden (Fotos, Film, Zeugen, usw.), desto leichter fällt es, im Nachhinein Ersatzansprüche durchzusetzen. Wegen immer häufiger auftretender Unruhen und Terroranschläge in beliebten Reisezielen ist empfehlenswert, sich in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einem Reiseantritt darüber aufklären lassen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist. Wir klären Sie auf über die rechtlichen Bestimmungen und helfen Ihnen, mögliche Ersatzansprüche durchzusetzen.
ski – und sportrecht: Im Skisport und in anderen Sportarten ereignen sich immer wieder durch Fremdverschulden schwere Unfälle. Die häufigsten Gründe dafür sind mangelnde Sicherheitsvorkehrungen und Selbstüberschätzung. Im Skirecht existieren in Form der FIS-Regeln schriftliche Verhaltensvorschriften mit rechtlicher Bedeutsamkeit. Bei anderen beliebten Sportarten (z.B. Skitourengehen, Bergsteigen, Mountainbiken, Extremsportarten wie Rafting, Canyoning, Klettern usw.) ist es hingegen zumeist äußerst schwierig, rechtlich korrektes Verhalten zu bestimmen. Dies ist jedoch notwendige Voraussetzung, um nach Unfällen Ansprüche geltend zu machen oder abzuwehren. Unsere Gesellschaft ist außerdem davon geprägt, dass für jeden Zwischenfall sofort ein Schuldiger gesucht wird. Der Begriff des „tragischen Unglücks“ existiert praktisch nicht mehr. Diese Annäherung an amerikanische Verhältnisse führt dazu, dass Zwischenfälle immer häufiger auch strafrechtlich verfolgt werden. Wir verfügen neben der eigenen sportlichen Erfahrung über die notwendige Kompetenz, Sie vor den österreichischen Gerichten wirksam und erfolgreich zu vertreten. Unsere allgemeinen Erfahrungen im Vertragsrecht befähigen uns überdies, auf Sie und ihre spezielle Sportart abgestimmte Verträge zu erstellen.
Rechtsanwaltskanzlei Kerle, Aigner & Pichler, Maria-Theresien-Str. 57 A-6020 Innsbruck, Tel.: 0512 / 58 24 83, Fax: 0512 / 58 24 83 85, e-mail: office(at)ra-kap.at, Terminvereinbarungen sind nur telefonisch möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir per e-mail und telefonisch keine Rechtsauskünfte erteilen können. Anfahrtsbeschreibung, Impressum
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